Compliance-Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung für Internal Investigations

Die Compliance-Rechtsschutzversicherung ist ein finanzielles Risikomanagementprodukt, das Unternehmen hilft, das Kostenrisiko interner Untersuchungen abzusichern.

Die Versicherung springt ein, wenn die Unternehmensleitung beschließt, wegen des begründeten Verdachts auf einen Rechtsverstoß, eine interne Untersuchung einzuleiten. Dabei wird nicht davon ausgegangen, dass die Staatsanwaltschaft, Kartellbehörden oder andere Aufsichtsbehörden bereits ermitteln.

Was deckt die Compliance-Rechtsschutzversicherung?

Besteht während des versicherten Zeitraums der begründete Verdacht eines Compliance-Verstoßes in den Bereichen Wettbewerb, IT oder Korruption, trägt der Versicherer die Kosten für die interne Untersuchung. Dies sind typischerweise Anwaltskosten, aber auch Kosten für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und IT-Forensiker.

Im Prinzip kann das versicherte Unternehmen seinen Berater frei wählen. Wählt der Kunde Anwälte aus dem Compliance-Panel des Versicherers oder aus dem Hendricks-Anwaltsnetzwerk, hat dies neben der hohen Qualifikation den Vorteil, dass der Versicherer die Honorare als angemessen ansieht und hier nicht wegen der Höhe der Stundensätze widersprechen kann.

Der Versicherungsschutz gilt für Unternehmen mit Sitz in Deutschland und kann für grenzüberschreitende Ermittlungen auf den europäischen Wirtschaftsraum ausgedehnt werden (mit einem als Prozentsatz der Gesamtversicherungssumme festgelegten Sublimit).

Besteht zwischen dem Versicherten und der Versicherungsgesellschaft Uneinigkeit über die Feststellung des Versicherungsfalls, so ist der Versicherte berechtigt, auf Kosten des Versicherers einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Bei diesem Sachverständigen handelt es sich um ein Mitglied des gemeinsamen Gremiums der Versicherer und Makler oder des Hendricks-Netzwerks von Rechtsanwälten. Die Entscheidung des Sachverständigen ist für beide Parteien verbindlich.

Warum brauchen Unternehmen eine Versicherung für Compliance-Untersuchungen?

Spektakuläre Haftungsfälle wie die Einrichtung von schwarzen Kassen bei Siemens vor Jahren oder die Diesel-Affäre bei VW haben gezeigt, dass es bei kriminellem Fehlverhalten im Unternehmen neben behördlichen Ermittlungen auch zu umfangreichen internen Untersuchungen kommt – mit ganz erheblichen Kosten.

Selbst bei weniger schwerwiegenden Regelverstößen sind Geschäftsleitung und Aufsichtsorgane verpflichtet, diese zu untersuchen.

Sie sollten sich auf ein Compliance-Management-System verlassen können, das auch ein Modul zur Durchführung interner Untersuchungen enthält. Wenn sie Ihre Compliance-Pflicht vernachlässigen und Hinweisen auf Fehlverhalten im Unternehmen nicht nachgehen, machen Sie sich straf- und zivilrechtlich haftbar.

Dokumentierte Compliance-Maßnahmen wirken sich dabei strafmildernd aus. Oder andersherum: Kommt es zu einer Verurteilung, müssen Unternehmen, die Compliance vernachlässigt haben, mit einer deutlich höheren Geldstrafe rechnen. Die Nichtdurchführung interner Untersuchungen wirkt sich auch negativ auf die Bilanz des Unternehmens aus und kann im schlimmsten Fall dessen Existenz bedrohen.

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