Die Vermögensschaden- und Rechtsschutzversicherung
Ihr Rundum-sorglos-Paket zum Schutz vor hohen Prozesskosten
Um Schadensersatzansprüche gegen Manager wegen vermeintlicher Pflichtverletzungen wird immer wieder vor Gericht gestritten. Den Organmitgliedern droht dann nicht nur, für Vermögensschäden persönlich aufkommen zu müssen. Es entstehen ihnen schon im Vorfeld häufig hohe Anwalts- und Gerichtskosten, um Ansprüche abzuwehren. Unterdeckungen und vom D&O-Versicherer behauptete Ausschlusstatbestände stellen zusätzliche Risiken dar.
Vermögensschaden-Rechtsschutz als Vollkaskodeckung im D&O-Schadenfall
Der Großteil der bei howden hendricks versicherten Unternehmen entscheidet sich mittlerweile für die ergänzende Absicherung durch eine Vermögensschaden- und Rechtschutzversicherung für Streitigkeiten aus D&O-Versicherungsverträgen
Die hendricks howden Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung übernimmt für Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichts- oder Verwaltungsräte die Abwehrkosten, die entstehen können, wenn sie aus ihrer Organfunktion heraus wegen Vermögensschäden in Anspruch genommen werden. In Kombination mit der D&O-Versicherung gewährleistet die Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung den maximal möglichen Deckungsschutz der Kosten für die Abwehr von Schadensersatzansprüchen. Aber auch als „Stand-alone Police“ kann sie für Organe eine wichtige Schutzfunktion erfüllen. Zum Beispiel dann, wenn der Abschluss einer D&O-Versicherung aufgrund der Risiko- oder Kostensituation für das Unternehmen nicht möglich ist.
Wann greift die Vermögensschaden- und Rechtschutzversicherung?
In der D&O-Versicherung kommt es häufig zu „Totalschäden“. In diesen Fällen entspricht der Umfang des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs exakt der D&O-Deckungssumme. Auch wenn der tatsächlich entstandene oder behauptete Schaden die D&O-Deckungssumme übersteigt, wird regelmäßig auf den versicherten Betrag geklagt.
Die Abwehrkosten werden in der Regel auf die Deckungssumme angerechnet. Kommt es zu einem Vergleich in Höhe der Deckungssumme oder wird der Betrag durch ein gerichtliches Urteil dem Geschädigten zugesprochen, leistet der D&O-Versicherer nur Schadensersatz abzüglich der bereits verauslagten Abwehrkosten. Für die versicherten Person bedeutet sie: Sie muss diese Rechtskosten selbst auszugleichen. Die Kosten für Anwälte, Sachverständige und Gerichte können dabei enorm hoch sein und die wirtschaftliche Existenz der betroffenen Manager gefährden. Nach den Statistiken des Claims Management der hendricks GmbH entfallen durchschnittlich 70 % der Schadenzahlungen in D&O allein auf die Abwehrkosten.
Um an einer Schadensregulierung vorbeizukommen, operieren D&O-Versicherer in der Praxis zudem sehr häufig mit der Behauptung eines Ausschlusstatbestandes. Meist lautet der Vorwurf, es handele sich im konkreten Fall um eine bewusste, wissentliche oder vorsätzliche Pflichtverletzung. Kaum etwas ist für den Versicherer leichter zu behaupten als ein bewusster und somit vorsätzlicher Verstoß gegen Richtlinien, Satzungen oder Anweisungen.
Wesentliche Vorteile auf einen Blick:
- Übernahme der Abwehrkosten bei Verbrauch der Deckungssumme
- Schutz bei Anfechtung und Rücktritt des Vertrages
- Übernahme der Kosten bei drohender Zahlungsunfähigkeit
- Kostenübernahme der Deckungsklage bei Ablehnung des D&O-Versicherers
- Honorarübernahmegarantie bei Vertretung durch einen Rechtsanwalt aus dem hendricks Anwaltsnetzwerk (HAN)
Zusammengefasst
D&O-Versicherer verweigern immer häufiger – zu Unrecht – die Kostenübernahme. Die hendricks howden Vermögensschaden- und Rechtsschutzversicherung bietet Kostenschutz für Klagen auf Erteilung der Deckungszusage gegen den D&O-Versicherer bei unrechtmäßiger Ablehnung des Versicherungsschutzes. Die Versicherung übernimmt dabei alle Kosten für Leistungs- und Feststellungsklagen gegen den D&O-Versicherer sowie zusätzlich alle außergerichtlichen Kosten dieses Vorgehens. Allein der Hinweis auf das Bestehen dieser Versicherung führt oft zu einer erneuten Überprüfung der Deckungsentscheidung durch den D&O-Versicherer.