Die E&O-Versicherung

Der Schutz für Unternehmen aus dem Finanzsektor

Bei einem Finanzdienstleister sind insbesondere das Unternehmen selbst, die Unternehmensführung, aber auch die einzelnen Mitarbeiter besonderen Haftungsrisiken ausgesetzt. Erleidet ein Dritter aufgrund einer Pflichtverletzung bei Erbringung von Dienstleistungen einen Vermögensschaden, muss dieser grundsätzlich in voller Höhe ersetzt werden. Eine Haftung kann teilweise schon durch Fahrlässigkeit oder bloßes Unterlassen entstehen. Neben dem Verstoß gegen allgemeine zivilrechtliche Pflichten können insbesondere auch Verstöße gegen Pflichten aus dem Wertpapierhandelsgesetz einen Haftungsfall auslösen. Im Regelfall haftet das Unternehmen nicht nur für eigenes Fehlverhalten, sondern auch für die Fehler seiner Mitarbeiter.

Die Lösung

Unsere E&O-Versicherung gewährt Schutz für die versicherte Gesellschaft, deren Tochtergesellschaften und die versicherten Mitarbeiter. Als versicherte Mitarbeiter gelten dabei alle gegenwärtigen, ehemaligen und zukünftigen Mitarbeiter, die in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis mit der versicherten Gesellschaft stehen. Zu den versicherten Mitarbeitern zählen auch die Mitglieder der geschäftsführenden Organe (auch Interimsmanager), der Aufsichtsorgane und geschäftsführende Kommanditisten sowie jeweils deren Stellvertreter, soweit sie versicherte Tätigkeiten ausüben.

Als versicherte Tätigkeit wird das Dienstleistungsangebot des Unternehmens ausdrücklich in den Versicherungsvertrag aufgenommen. Damit wird der Versicherungsschutz individuell auf die Tätigkeit des Unternehmens maßgeschneidert. Der Begriff der versicherten Tätigkeiten wird dabei weit gefasst und erstreckt sich auch auf Handlungen, die lediglich zur Unterstützung der versicherten Tätigkeit dienen.

Der Schutz

Die E&O-Versicherung von hendricks bietet Versicherungsschutz für das versicherte Unternehmen, seine Tochtergesellschaften und deren jeweilige Mitarbeiter. Dabei wird der Deckungsumfang individuell an die Unternehmenstätigkeit angepasst. Daneben ist eine standardmäßige Deckung für neu hinzukommende Tochtergesellschaften vorgesehen.

Die Definition der versicherten Tätigkeit ist weit gefasst und schließt Unterstützungstätigkeiten ein. Zudem wird in der Regel prämienneutral eine einjährige Nachmeldefrist gewährt.

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