Wartungsunternehmen und Hersteller

Wenn Sie einen Wartungsbetrieb für Luftfahrzeuge betreiben oder Ihr Unternehmen ein Hersteller ist, können Sie aus verschiedenen Gründen haftbar gemacht werden. Sie haften für Schäden an Luftfahrzeugen, die sich in Ihrer Obhut befinden, für unsachgemässe oder fehlerhafte Wartung, fehlerhafte verkaufte oder eingebaute Ersatzteile, fehlerhafte Konstruktion oder Produktion und andere Gründe, die zu einem Ereignis mit Sach- oder Personenschäden führen.

Mit einer allgemeinen Haftpflichtversicherung können Sie sich gegen die Folgen solcher Vorfälle schützen, indem Sie die von Ihnen benötigten Module hinzufügen. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl des richtigen Versicherungsschutzes.

Die allgemeine Haftpflichtversicherung besteht aus vier Hauptdeckungen, die Sie in Betracht ziehen können:

Im Rahmen der Betriebshaftpflicht besteht Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden in der Umgebung Ihres Betriebsgeländes und an anderen Orten im Rahmen Ihres Flugbetriebs. Die Deckung umfasst einen subsidiären Versicherungsschutz für luftseitige Fahrzeuge und kann auf Ihre Haftung als Mieter von Räumlichkeiten erweitert werden.

Die Hanger Keeper Liability soll Ihre gesetzliche Haftpflicht für Sachschäden an Ausrüstungsgegenständen Dritter (Flugzeuge, Ersatzteile usw.) abdecken, die in Ihrem Hangar oder auf Ihrem Gelände gelagert sind. Optional kann die Versicherung auf eine In-Flight-Hangar-Keeper-Deckung für Repositionierungsflüge erweitert werden, die von Ihrer Flugbesatzung im Auftrag Ihres Unternehmens durchgeführt werden.
(Hinweis: Eine solche Deckung schützt nicht vor mangelhafter Ausführung von Arbeiten oder Teilen im Rahmen von Wartungsarbeiten).

Die Produkthaftung deckt Personen- und Sachschäden ab, die nach der Auslieferung des Flugzeugs an den Kunden oder nach der Erbringung einer Dienstleistung entstehen.

Die Grounding Liability schützt Sie vor Forderungen, die durch ein behördliches Flugverbot durch eine CAA oder eine andere Luftfahrtbehörde als Folge eines Wartungsfehlers oder Produktionsfehlers entstehen. Die finanziellen Folgen eines von Ihnen (als Hersteller) zu verantwortenden Flugverbots können Sie und/oder Ihr Unternehmen sehr hart treffen.

Die oben genannten Deckungen (mit Ausnahme der Erdungshaftpflicht) decken Personen- und Sachschäden einschliesslich Vermögensschäden ab, sofern ein Ereignis oder ein Vorfall eintritt, für den Sie oder Ihre Organisation verantwortlich sind.

Sollten Sie rechtlich haftbar werden, ohne ein Ereignis verursacht zu haben, d. h. ein Wartungsfehler führt zu einer Verzögerung, benötigen Sie eine Deckung für reine Vermögensschäden. Eine solche Deckung ist durch eine Berufshaftpflichtversicherung möglich, die gegen Fehler und Unterlassungen schützt.

Solche Deckungen sind nicht nur wichtig, um im Falle eines berechtigten Anspruchs zu zahlen, sondern auch, um Sie vor ungerechtfertigten Ansprüchen zu schützen.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, damit wir gemeinsam Ihren Bedarf ermitteln und Ihnen eine massgeschneiderte Lösung anbieten können, die Ihren Anforderungen voll und ganz entspricht.

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