Flughäfen und Flugplätze

Als Betreiber oder Eigentümer eines Flughafens, Flugplatzes oder Hubschrauberlandeplatzes, der für Dritte zugänglich ist, sind Sie im öffentlichen oder gesicherten Bereich auf der Luftseite Risiken und Gefahren ausgesetzt. Die Aktivitäten Ihrer Organisation könnten zu einer Haftung für Schäden am Eigentum Dritter, für Personenschäden an diesen Orten und in der angeblichen Umgebung, aber auch für Umweltschäden bei der Bereitstellung von Betankungsdienstleistungen führen.

Ihre Exposition hängt von der Grösse der Einrichtung und den verschiedenen Dienstleistungen ab, die Ihre Organisation an dem Standort anbietet.

Deshalb ist es wichtig, Ihre Risiken und Ihren Bedarf an Versicherungsschutz zu analysieren, um die richtigen Versicherungen abschließen zu können. Wir unterstützen Sie dabei.

Als Betreiber eines Flughafens oder einer ähnlichen Einrichtung sind Sie für eine Vielzahl verschiedener Aktivitäten verantwortlich, um Ihren Kunden einen umfassenden Service zu bieten. Sie können all diese Tätigkeiten selbst oder mit Hilfe von Drittanbietern durchführen. Es ist wichtig, dass Sie die richtige Versicherung für Ihr Unternehmen sowie für einen Drittunternehmer abschliessen, wenn dieser mit den Arbeiten beauftragt wurde. Die folgenden Tätigkeiten sind versicherbare Flughafendienstleistungen:

  • für Luftfahrzeuge am Boden: z. B. Bodenabfertigung, Hangarpflege, Betankung, Enteisung, Reinigung nach dem Flug und Vorbereitung für den Flug
  • für Passagiere: z. B. Check-in, Gepäckabfertigung, Catering, Transporte, Beförderung, Fundbüro
  • für die Flugbesatzung: z.B.
  • für Sicherheit und Schutz: Flugsicherungsdienste, Passagier- und Gepäckkontrolle, Röntgenüberwachung, Notdienste, Parkplätze, alle Arten der Instandhaltung des Geländes und der Umgebung

Der Flughafen kann seine Risiken und Gefahren mit einer Flughafen-Haftpflichtversicherung abdecken. Ist ein Drittunternehmer beteiligt, regelt der Vertrag zwischen den Parteien, ob der Flughafen oder der Drittdienstleister die Haftung für seine Tätigkeit übernimmt. Der Drittdienstleister schliesst die Versicherung in der Regel selbst ab.

Der Versicherungsschutz für einen Flughafen umfasst standardmäßig eine allgemeine gesetzliche Haftpflichtversicherung, die beiläufig entstandene Sachschäden und Personenschäden Dritter abdeckt:

Räumlichkeiten des Flughafens und angebliche Umgebung, einschließlich Deckung für Fahrzeuge auf der Luftseite und Umweltschäden mit den Elementen wie erforderlich als

  • Bodenabfertiger
  • Hangarverwalter
  • Kraftstoffanbieter
  • Anbieter von Dienstleistungen
  • Weitere Elemente werden nach Bedarf hinzugefügt.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, damit wir gemeinsam Ihren Bedarf ermitteln und Ihnen eine massgeschneiderte Lösung anbieten können, die Ihren Anforderungen voll und ganz entspricht.

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