
CAMO und Designbüros
Als Continuing Airworthiness Management Organization (CAMO) oder als Konstruktionsbüro (Teil 21) erbringen Sie Dienstleistungen für Luftfahrzeuge und deren Betreiber, arbeiten aber in der Regel nicht direkt an den Luftfahrzeugen.
Sie können jedoch für Forderungen haftbar gemacht werden, die sich aus reinen Vermögensschäden ergeben, oder im Falle eines Vorfalls für Personen- oder Sachschäden an Dritten, wenn Ihre Dienstleistung falsch oder nicht ordnungsgemäss erbracht wird.
So vielfältig wie Ihre Dienstleistungen sind, so massgeschneidert sollte auch Ihre Versicherungslösung sein, die Ihre Aktivitäten abdeckt.
Die allgemeine Haftpflichtversicherung deckt Tätigkeiten ab, die nicht direkt mit dem Betrieb von Luftfahrzeugen zusammenhängen. Der mögliche Versicherungsschutz besteht aus den folgenden Elementen, die Sie berücksichtigen müssen:
Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden an Dritten in und um Ihre Räumlichkeiten und an anderen Orten im Rahmen Ihrer Tätigkeit. Die Deckung kann auf Ihre Haftung als Mieter von Räumlichkeiten erweitert werden.
Die Produkthaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden ab, die durch einen Vorfall beim Betrieb eines Luftfahrzeugs entstanden sind, wenn Ihre Dienstleistung durch Verschulden oder Fahrlässigkeit nicht oder nicht ordnungsgemäss erbracht wurde.
Führt Ihre Tätigkeit als Part 21 Company nach einem Ereignis zu einem Flugverbot durch die CAA oder eine andere Luftfahrtbehörde, schützt die Grounding Liability Insurance vor Forderungen, die durch ein solches Flugverbot entstehen. Die finanziellen Folgen können Sie sehr hart treffen.
Die oben genannten Deckungen (mit Ausnahme der Erdungshaftpflicht) decken Personen- und Sachschäden, einschliesslich Vermögensschäden, bei einem Ereignis oder Vorfall, für den Sie oder Ihr Unternehmen verantwortlich sind.
Sollten Sie rechtlich haftbar werden, ohne ein Ereignis verursacht zu haben, z. B. weil ein Fehler zu einer Verzögerung führt, benötigen Sie eine Deckung für reine Vermögensschäden. Eine solche Deckung ist durch eine Berufshaftpflichtversicherung möglich, die gegen Fehler und Unterlassungen schützt
Solche Deckungen sind nicht nur wichtig, um im Falle eines berechtigten Anspruchs zu zahlen, sondern auch, um Sie vor ungerechtfertigten Ansprüchen zu schützen.
Wenn Sie Luftfahrzeuge oder Teile von Luftfahrzeugen Dritter zu Forschungs- oder Entwicklungszwecken in Verwahrung haben, deckt eine Hanger Keeper Liability Ihre gesetzliche Haftpflicht für Sachschäden an Ausrüstungsgegenständen Dritter (Luftfahrzeuge, Ersatzteile usw.), die in Ihrem Hangar oder auf Ihrem Gelände gelagert sind.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, damit wir gemeinsam Ihren Bedarf ermitteln und Ihnen eine massgeschneiderte Lösung anbieten können, die Ihren Anforderungen voll und ganz entspricht.