
Luftfahrzeugbetreiber / Luftfrachtführer
Als Betreiber / Luftfrachtführer können Sie haftbar gemacht werden - nicht nur für Risiken im Zusammenhang mit Luftfahrzeugen - sondern auch aus verschiedenen anderen Aktivitäten Ihres Unternehmens, die Sach- oder Personenschäden bei Dritten verursachen können. Risiken können als Eigentümer oder Mieter Ihres Betriebsgeländes und anderswo auftreten, aber auch als Hangar-Wärter, der Flugzeuge am Boden lagert und abfertigt, als Treibstoff- oder Kleindienstleister oder wenn Sie sich um Fracht, Ladung und Gepäck kümmern.
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Abhängig von Ihrer Tätigkeit sollten Sie auch Ihre Gefährdung bedenken, wenn Sie als Flugchartermakler, Flugzeug- und Besatzungsmanager oder als Luftfahrtberater tätig sind, die zu reinen finanziellen Verlusten führen kann. Klicken Sie hier, um weitere Informationen zu erhalten.
So vielfältig wie Ihre Dienstleistungen sind, so massgeschneidert sollte auch Ihre Versicherungslösung sein. Wir unterstützen Sie bei der Analyse Ihrer Exponierungen und der Absicherung Ihrer Risiken.
Eine allgemeine Haftpflichtversicherung deckt Ihre Organisation für Aktivitäten ab, die nicht direkt mit dem Betrieb von Luftfahrzeugen in Verbindung stehen und normalerweise Folgendes beinhalten:
- Die Grundstücksversicherung schützt Sie allgemein gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche für Personen- und/oder Sachschäden nach einem Vorfall, der sich auf Ihrem Grundstück oder anderswo im Rahmen Ihrer Luftfahrttätigkeit ereignet hat. Die Deckung umfasst - falls erforderlich - eine Versicherung für Fahrzeuge in der Luft, Ihre Haftpflicht als Mieter von Räumlichkeiten und/oder für Umweltschäden.
- Die Haftpflichtversicherung für Luftfahrzeughalter deckt zufällige Sachschäden an Ausrüstungsgegenständen Dritter, wie z. B. Luftfahrzeuge oder Ersatzteile, die sich in Ihrer Obhut befinden und in Ihrem Hangar oder auf Ihrem Gelände gelagert werden. Diese Deckung kann auch auf Repositionierungsflüge solcher Flugzeuge ausgedehnt werden, die von Ihrer Flugbesatzung für Ihre Kunden durchgeführt werden (In-Flight Hangar Keeper Insurance).
- Die Produkthaftpflichtversicherung schützt vor Forderungen für Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit den an einem Flugzeug erbrachten Dienstleistungen entstehen. Solche Ansprüche entstehen normalerweise nach der Übergabe des Flugzeugs an Ihren Kunden.
Anmerkung:
Beachten Sie, dass Luftfahrzeuge, die (bei der Zivilluftfahrtbehörde) auf Ihren Firmennamen registriert sind, aber Dritten gehören, nicht als Eigentum Dritter gelten und daher nicht automatisch durch diese Versicherung gedeckt sind.
Reine Vermögensschäden sind von dieser Versicherung generell ausgeschlossen. Er kann nur als unmittelbare Folge von zufälligen Personen- oder Sachschäden geltend gemacht werden und ist gedeckt.