Vertrauensschadenversicherung

Schützen Sie Ihr Unternehmen gegen die Folgen kriminellen Handelns

Verschuldung, persönliche und familiäre Probleme oder Druck durch kriminelle Akteure können dazu führen, dass Mitarbeiter oder dem Unternehmen verbundene Dritte, denen Sie bisher vertraut haben, Straftaten begehen. Die Vertrauensschaden-Versicherung deckt die Schäden ab, die durch solche vorsätzlichen kriminellen Handlungen entstehen. Sie ist damit ein wichtiger Bestandteil des Risikomanagements des Unternehmens.

Was deckt die Vertrauensschaden-Versicherung ab?

Die Vertrauensschadenversicherung greift, wenn kriminelle Handlungen im Unternehmen durch Mitarbeiter oder externe Vertrauenspersonen, beispielsweise Lieferanten, aber auch Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, begangen werden.

Die häufigsten Ansprüche aus der Vertrauensschadenversicherung beziehen sich auf:

  • Diebstahl
  • Unterschlagung
  • (Online-)Betrug
  • Fälschung von Dokumenten
  • Sabotage von internen Geschäftsabläufen
  • Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
  • Zielgerichtete Hackerangriffe von außen
  • Täuschung durch Dritte
  • Zielgerichtete Hackerschäden durch außenstehende Dritte

Die Versicherung deckt die Kosten für Ermittlungen, rechtliche Schritte und finanzielle Verluste, die sich aus dem Vorfall ergeben, zum Beispiel Vertragsstrafen.

Howden hendricks Vertrauensschadenversicherung

Die Versicherungsbedingungen der Howden hendricks Vertrauensschadenversicherung werden auf der Grundlage nahezu 30 Jahren Schadenerfahrung und kontinuierlicher Verbesserung entwickelt und bieten robusten Schutz in einer Vielzahl von Betrugsszenarien.

Einige der wichtigsten Vorteile unserer Vertrauensschadenversicherung:

Umfassende Definition des Begriffs "vertrauenswürdige Drittpartei"

Die Versicherungsbedingungen unserer Vertrauensschadenversicherung arbeiten mit einer sehr weit gefassten Definition des Begriffs „Vertrauensperson“. Diese erfasst nicht nur alle angestellten Mitarbeiter des Unternehmens, sondern auch freie Mitarbeiter, Zeitarbeiter und beauftragte Dritte wie Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Hohes Sublimit für Schäden durch Dritte

Versicherte Unternehmen können bis zu 50 % der Versicherungssumme für Schäden geltend machen, die durch Handlungen von Vertrauenspersonen außerhalb des Unternehmens verursacht werden. Dies gilt auch für den Fall der Wirtschaftsspionage.

Schutz, auch wenn der Täter nicht identifiziert wird

Nicht immer ist es möglich, den Täter zu ermitteln. In diesen Fällen gewähren unsere Policen Deckung, wenn es sehr wahrscheinlich ist, dass eine vertrauenswürdige Person verantwortlich war, auch wenn dies nicht bewiesen werden kann.

Deckungsschutz im Falle fehlgeleiteter Geld- und Warenströme

Manchmal sind sich Mitarbeiter nicht bewusst, dass sie manipuliert werden. Manipulierte E-Mails, gefälschte Dokumente oder gefakte Telefonanrufe können Mitarbeiter oder Geschäftspartner dazu verleiten, Gelder oder Waren in die Hände von Kriminellen zu transferieren. Auch solche Schäden deckt die Vertrauensschaden-Versicherung ab.

Angriffe auf elektronische Datenverarbeitungssysteme (EDP) Dritter

Unternehmen sind durch unsere Vertrauensschaden-Versicherung nicht nur bei Eingriffen Dritter in die eigene EDV geschützt, sondern auch bei Eingriffen in die EDV ihrer Dienstleister („Man-in-the-Cloud“-Angriff). Gleiches gilt bei Angriffen, die die Kommunikation mit Geschäftspartnern unterwandern („Man-in-the-Middle“-Angriff).

Exklusiv bei howden hendricks: Schutz bei nicht zielgerichteten Cyberangriffen

Jede Organisation kann Opfer von Malware werden, beispielsweise von Viren wie Locky, WannaCry oder NotPetya. Unsere Vertrauensschaden-Versicherung deckt diese nicht zielgerichteten Angriffe ab, einschließlich der Kosten für die Fortsetzung des Betriebs.

Kosten für Untersuchungen

Die Vertrauensschaden-Versicherung deckt bis zu 50 % der Versicherungssumme zur Finanzierung von externen und internen Ermittlungen zur Klärung von Schadenshöhe und -ursachen. Damit ist die Vertrauensschadenversicherung eine wichtige Ergänzung zur D&O-Versicherung und zur Cyber-Versicherung.

Kosten für Untersuchungen

Die Vertrauensschaden-Versicherung deckt bis zu 50 % der Versicherungssumme zur Finanzierung von externen und internen Ermittlungen zur Klärung von Schadenshöhe und -ursachen. Damit ist die Vertrauensschadenversicherung eine wichtige Ergänzung zur D&O-Versicherung und zur Cyber-Versicherung.

Exklusiv bei howden hendricks: Zugang zum hendricks Anwaltsnetzwerk und Claims Management

Unser kompetentes hauseigenes Schadenteam steht Ihnen bei einem Vertrauensschaden sofort unterstützend zur Verfügung. Darüber hinaus erhalten Sie Zugang zum hendricks Anwaltsnetzwerk. Dort sind ausschließlich spezialisierte Anwälte gelistet, die bestens mit der Materie vertraut sind. Externe und interne Schadenermittlungs- und Rechtsverfolgungskosten sind regelmäßig mitversichert.

Zusammengefasst

Die Vertrauensschadenversicherung schützt Ihr Unternehmen vor den finanziellen Schäden, die dadurch entstehen können, dass Mitarbeiter oder beauftragte Dritte Vertrauen missbrauchen und dem Unternehmen durch kriminelle Handlungen einen Schaden zufügen.

Die Versicherungsbedingungen der howden hendricks Vertrauensschadenversicherung werden auf der Grundlage von annähernd 30 Jahren Schadenerfahrung und kontinuierlicher Verbesserungen weiterentwickelt und bieten weitreichenden Versicherungsschutz in einer Vielzahl von Betrugsszenarien.

Die Vertrauensschadenversicherung schützt eine Organisation vor den finanziellen Schäden in einer Vielzahl von Fällen:

  • Diebstahl
  • Unterschlagung
  • (Online-)Betrug
  • Fälschung von Dokumenten
  • Sabotage von internen Geschäftsabläufen
  • Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
  • Zielgerichtete Hackerangriffe von außen
  • Täuschung durch Dritte
  • Zielgerichtete Hackerschäden durch außenstehende Dritte

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