D&O-Versicherung für Privatpersonen

Persönlicher Schutz für Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte und leitende Angestellte

In den letzten Jahren ist die Zahl der Schadensfälle im Zusammenhang mit den Policen für Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte aufgrund strengerer Governance-Richtlinien und verstärkter Aufsicht durch die Aufsichtsbehörden gestiegen. Es gibt eine Vielzahl von Versicherern, die bereit sind, dieses Risiko zu übernehmen; die Herausforderung besteht darin, den richtigen auszuwählen.

Was deckt die Directors- and Officers-Versicherung ab?

Die D&O-Versicherung (Directors' and Officers' Liability Insurance) bietet finanziellen Schutz für den Fall, dass Sie persönlich verklagt werden. Die persönliche D&O-Versicherung schützt Sie vor Ansprüchen, die im Rahmen Ihrer täglichen Arbeit gegen Sie erhoben werden. Sie deckt sowohl die Prozesskosten als auch eventuelle Schäden ab.

Wie sieht eine gute persönliche D&O-Versicherung aus?

Die D&O-Versicherung kommt für die Kosten der Verteidigung sowie für etwaige Schadensersatzzahlungen oder Vergleiche in dieser Angelegenheit auf. Jede Anschuldigung, die von einem Dritten gegen ein Vorstandsmitglied oder einen leitenden Angestellten erhoben wird, egal wie leichtfertig sie ist, muss mit allen Mitteln verteidigt werden, da sonst die Gefahr besteht, dass ein Versäumnisurteil ergeht.

Weitere Bereiche, in denen Ansprüche geltend gemacht werden können, sind:

  • Positionen in externen Gremien (Fremdmandate)
  • Unrechtmäßige Kündigung, sexuelle Belästigung oder Diskriminierung
  • Börsennotierungen

Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte und leitende Angestellte können für ihre eigenen Handlungen und Unterlassungen - und die Handlungen ihrer Organkolleginnen und -kollegen - haftbar gemacht werden. Die persönliche Haftung der Organe ist unbegrenzt.

Der einfache Weg zu Ihrem D&O-Schutz-Konzept

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Warum brauchen einzelne Organmitglieder eine eigene D&O-Police?

Ein Organmitglied - z.B. ein Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied oder ein Geschäftsführer - haftet für eigenes Fehlverhalten persönlich und unbeschränkt mit seinem eigenen Vermögen.

Diese Haftung erstreckt sich auch auf das Fehlverhalten von Mitarbeitern, wenn das Organmitglied von dem Fehlverhalten Kenntnis hat oder daran beteiligt ist. Dies wird als "Organisationsverschulden" bezeichnet.

Bin ich durch die D&O-Police des Unternehmens versichert?

Der D&O-Versicherungsvertrag der Gesellschaft bietet einen guten Schutz für einzelne Organmitglieder.

Allerdings sind die einzelnen Organmitglieder nicht Vertragspartner des D&O-Versicherungsvertrages der Gesellschaft, sondern nur begünstigte Versicherte. In der Praxis bestehen daher für die Unternehmensleiter in der Praxis folgende Unsicherheiten:

  • Die Unternehmens- und Selbstbeteiligungs-D&O-Versicherung deckt den Eigenanteil im Vergleichsfall nicht ab
  • Kein unmittelbarer Zugriff auf die Versicherungspolice
  • Unklare Kenntnis über den genauen Umfang des Versicherungsschutzes und eventuell bestehende Deckungslücken
  • Mögliche Ausschöpfung der Versicherungssumme durch andere versicherte Personen - z.B. in Tochtergesellschaften
  • Ausschluss von D&O-Versicherungsschutz im Versicherungsvertrag
  • Anfechtung des D&O-Vertrags wegen arglistiger Täuschung durch andere versicherte Personen.
Nahezu 90 % aller Gerichtsverfahren werden im Rahmen eines Vergleichs beigelegt, und in vielen Fällen müssen Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte und leitende Angestellte einen persönlichen Beitrag leisten, der nicht durch die D&O-Versicherung des Unternehmens oder die Selbstbehalts-D&O abgedeckt ist.

    Vorteile einer persönlichen D&O-Versicherung

    Unsere persönliche D&O-Versicherung gewährt dem Versicherungsnehmer individuellen Versicherungsschutz. Als Versicherungsnehmer profitiert der Unternehmensleiter von unserer persönlichen Beratung, sichert sich eine eigene Versicherungssumme und genießt jederzeit den besten Versicherungsschutz - sowohl ergänzend als auch unabhängig vom Versicherungsschutz des D&O-Versicherungsvertrages des Unternehmens.

    Unsere persönliche D&O-Versicherung bietet Versicherungsschutz für den Fall des Ausscheidens oder der Anfechtung der Unternehmens-D&O. Sie bietet zudem einen sofortigen Zugriff auf den eigenen D&O-Versicherungsschutz und die persönliche Beratung im Schadenfall.

    Der Versicherungsnehmer verfügt über eine eigene Versicherungssumme und es besteht auch Versicherungsschutz für eventuelle Drittmandate. Unsere persönliche D&O-Versicherung deckt auch den Selbstbehalt aus § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG ab.

    Darüber hinaus wird die Übernahme von Kosten für Selbstbehalte im Rahmen von Vergleichen gewährt.

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