D&O für Vereine, Verbände und Stiftungen
D&O-Versicherung zum Schutz von Organen von Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Die D&O-Versicherung für Vereine, Verbände und Stiftungen ist eine maßgeschneiderte Police, die speziell für die Risiken und Gefahren entwickelt wurde, denen die Funktionsträger solcher Organisationen ausgesetzt sind. Sie soll Sie im Schadensfall vor der persönlichen Haftung für Ihre Entscheidungen schützen.
Wie Unternehmensleiter können auch ehrenamtliche Vorstände und Aufsichtsräte von Vereinen, Verbänden, Stiftungen oder gemeinnützigen GmbHs für die finanziellen Folgen von Fehlentscheidungen zur Verantwortung gezogen werden. Für sie gelten ähnliche strenge Haftungsregeln wie für Vertreter von Personen- und Kapitalgesellschaften – auch sie haften grundsätzlich unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.
Bei Vermögensschäden greift weder die normale Haftpflichtversicherung noch kann die Haftung durch die Satzung vollständig ausgeschlossen werden – egal, ob es sich zum Beispiel um einen Sportverein, eine Wohnungseigentümergemeinschaft oder einen Kirchenvorstand handelt.
Unsere D&O-Versicherung für Vereine, Verbände und Stiftungen schützt bestellte und faktische Organmitglieder, Vorstände und Aufsichtsräte sowie deren Stellvertreter. Auch besondere Vertreter genießen Versicherungsschutz nach §§ 30, 86 BGB, zum Beispiel Generalbevollmächtigte, Prokuristen und leitende Angestellte.
Zu den versicherten Personen gehören alle Vorstandsmitglieder, wie z.B. der Vorsitzende, der Schatzmeister bzw. Kassenprüfer. Darüber hinaus erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Aufsichts-, Verwaltungs- und Beiräte von Vereinen, Stiftungen und gemeinnützigen GmbHs und deren Stellvertreter sowie besondere Vertreter.
Die Police bietet einen einfachen Abschluss, niedrige Prämien und einen umfangreichen maßgeschneiderten Versicherungsschutz mit minimalen Ausschlüssen.
Nicht zu unterschätzen: persönliche Haftung im Rahmen des Ehrenamts
Als ehrenamtlicher Vorstand in einem gemeinnützigen Verein gehen Sie persönliche Haftungsrisiken ein, die denen eines Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft durchaus ähneln. Das heißt: Für Pflichtverletzungen in Ihrer Funktion als Vorstand haften Sie in vollem Umfang mit Ihrem Privatvermögen. Auch eine Tätigkeit ohne oder mit nur geringer Vergütung entbindet Sie nicht von der Haftung.
Ob die Nichtbeantragung öffentlicher Mittel, die falsche Verwendung zweckgebundener Spenden oder der Abschluss eines langfristigen Mietvertrages zu ungünstigen Konditionen – der Vorstand in einem gemeinnützigen Verein oder der Aufsichtsrat in einem Vereins- bzw. Stiftungsaufsichtsrat kann einzeln persönlich haftbar gemacht werden.
Was deckt die D&O-Versicherung?
Die D&O-Versicherung (Directors' and Officers' Liability Insurance) bietet Schutz für den Fall, dass Sie persönlich für Fehler in ihrem Ehrenamt verklagt werden. Die D&O-Versicherung schützt Sie vor Ansprüchen, die im Rahmen Ihrer Tätigkeit gegen Sie erhoben werden. Sie übernimmt die Kosten für die Verteidigung und die Entschädigung in der Sache.
Jede Anschuldigung, die von einem Dritten gegen ein Vorstandsmitglied oder einen leitenden Angestellten erhoben wird, wie leichtfertig sie auch sein mag, muss abgewehrt werden. Werden Sie nicht aktiv, besteht ansonsten die Gefahr, dass ein Versäumnisurteil ergeht.
Die Howden D&O-Versicherung für Vereine, Verbände und Stiftungen schützt ehrenamtlich Tätige vor persönlicher Haftung im Schadensfall. Die Police bietet einen einfachen Abschluss, niedrige Prämien und einen umfangreichen Versicherungsschutz mit minimalen Ausschlüssen.